Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Bei kleineren Schäden, wie Kratzern oder Dellen, genügt der gegnerischen Versicherung oftmals ein Kurzgutachten oder ein Kostenvorschlag. Hierbei spricht man, von einem Bagatellschaden in Höhe von maximal 1000,-.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten beinhaltet weitere Informationen zum Zustand und zur Ausstattung vom Fahrzeug und ist detalierter als der Kostenvoranschlag. Zu dem Kurzgutachten gehören unter anderem Beweisbilder die mit aufgenommen werden.

Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist praktisch ein sehr kurz gehaltenes Kfz Gutachten und ist somit eine Variante die preisgünstig erstellt werden kann.

Empfehlung

Das Team von Unfall Experte24 empfiehlt Ihnen immer einen neutralen und unabhängigen Kfz Gutachter Ihres vertrauens zu kontaktieren und beauftragen, damit Sie zum Schluss der eigentlichen Schadensabwicklung nicht durch die gegnerische Versicherung benachteiligt werden.